Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundepension HoliDog – Besondere Betreuung für Deinen Hund

1. Betreuungsvertrag / Geltungsbereich
1.1 Zwischen dem Tierhalter und der Hundepension „HoliDog“ wird ein Betreuungsvertrag
geschlossen. Dieser Vertrag unterliegt den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Der Tierhalter bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die AGB gelesen, verstanden und
akzeptiert hat.
1.3 Die Hundepension behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


2. Beratungsgespräch / Buchung
2.1 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das
Beratungsgespräch der Hundepension „HoliDog“ eingehend informiert. Eine vorherige
Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Details, Zeiten, Konditionen
und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
2.2 Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
2.3 Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung, sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür
Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeartikel, Halsband, Futter etc. bei der
Abgabe des Hundes zur Verfügung stehen. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und
Art ein Aufschlag berechnet bzw. die angefallenen Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung
gestellt.
2.4 Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den
Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der
Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
2.5 Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und
wahrheitsgetreu sind.


3. Vertragspartner /-abschluss
3.1 Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und der Hundepension „HoliDog“ kommt erst zustande,
wenn die Hundepension die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt,
und der Kunde diese fristgerecht und vollständig bezahlt.
3.2 Erfolgt keine vollständige Zahlung durch den Kunden, behält sich die Hundepension vor,
Verzugszinsen zu berechnen.


4. Leistungen
4.1 Die Hundepension „HoliDog“ ist verpflichtet, die gebuchten Leistungen zu erbringen und
gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund, während des Aufenthalts eine artgerechte
Haltung, reichlich Auslauf, Pflege, Futter und Zuneigung.
4.2 Die Hundepension „HoliDog“ kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit
eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der
Hundepension erklärt sich der Hundehalter einverstanden.


5. Auslauf / Spaziergang
5.1 Der Hund darf sich während des Aufenthaltes in der Pension ggf. mit anderen Hunden im
eingezäunten Bereich frei bewegen, sofern dies im Pensionsvertrag entsprechend eingetragen
wurde. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass es hierbei zu Auseinandersetzungen zwischen den
Tieren kommen kann. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort
ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken.
5.2 Gibt der Hundehalter an, dass sein Hund sozialverträglich ist, willigt er ein, dass dieser
gemeinsam mit andern Hunden im eingezäunten Bereich frei laufen darf.
5.3 Spaziergänge außerhalb des Geländes erfolgen je nach Vereinbarung mit oder ohne Leine. Sollte
der Hund entlaufen, haftet die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit.
5.4 Der Hundehalter wird vorab über die Lage der Pension und über die Zaunhöhe des Auslaufs
informiert.
5.5 In Gefahrensituationen (z. B. Aggression, Verletzungen) darf die Hundepension vorübergehend
geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie einen Maulkorb einsetzen, um den Hund, sich selbst und
andere zu schützen.


6. Impfungen, Krankheiten und Tod
6.1 Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension „HoliDog“, dass
dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu
gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger
als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der Impfausweis ist bei Abgabe des Hundes
vorzulegen und wird während des Aufenthalts in der Hundepension aufbewahrt.
6.2 Liegt kein gültiger Impfschutz vor, kann die Hundepension „HoliDog“ den Betreuungsvertrag
stornieren oder die fehlenden Impfungen auf Kosten des Halters, zuzüglich einer
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20€, nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter
Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr
und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
6.3 Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund gesund sowie frei von Parasiten und ansteckenden
Krankheiten ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe
erhalten hat. Ansonsten behält es sich die Hundepension „HoliDog“ vor, den Hund kostenpflichtig
zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € mit den entsprechenden Mitteln zu
behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür
keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
6.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw.
Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom
Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension „HoliDog“ übernimmt keine
Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder
einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten,
wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz
aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für
diesen Fall kann von der Hundepension „HoliDog“ keine Haftung übernommen werden.
6.5 Die Hundepension „HoliDog“ übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden
Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen durch einen
Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seines
Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension „HoliDog“ ist im Notfall berechtigt, einen Tierarzt oder
Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten
werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
6.6 Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der
Halter unverzüglich verständigt. Sollte der Halter oder eine bevollmächtigte Person nicht
erreichbar sein, wird nach tierärztlicher Beratung die Entscheidung nach bestem Wissen und
Gewissen getroffen.
6.7 Verstirbt der Hund während des Aufenthalts, trägt der Halter die Kosten für eine würdige
Beseitigung oder einen gewünschten Tierarztbericht. Die Hundepension haftet nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


7. Läufige Hündin
7.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, wenn seine Hündin
läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension „HoliDog“ berechnet hierfür eine
Zusatzleistung von 5 € pro Tag.
7.2 Verschweigt der Halter die Läufigkeit / bevorstehenden Läufigkeit seiner Hündin und es kommt zu
einer Deckung, übernimmt die Hundepension keine Haftung. Alle dadurch entstehenden Kosten
gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.


8. Haftung
8.1 Der Halter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht.
8.2 Die Aufnahme des Hundes in die Hundepension „HoliDog“ erfolgt auf eigene Gefahr des
Hundehalters. Dieser trägt die Verantwortung für Schäden, die sein Hund während des
Aufenthalts an Personen, anderen Tieren oder Gegenständen verursacht.
8.3 Die Hundepension haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung entstehen.
8.4 Mitgebrachte Gegenstände (z. B. Körbchen, Decken, Spielzeug) unterliegen keiner Haftung durch
die Hundepension.


9. Bring- und Abholzeiten
9.1 Die Hunde, die zur Hundepension / Tagesbetreuung kommen, können täglich in der Zeit von
8:00Uhr bis 18:00Uhr gebracht und abgeholt werden.
9.2 Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension „HoliDog“ vor,
den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst
wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im
vollen Umfang zu tragen.


10. Vorzeitige Abholung
10.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Notfallkontakt zu nennen, den die Hundepension
„HoliDog“ jeder Zeit erreichen kann. Der Hundehalter bzw. der Notfallkontakt wird durch die
Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder
psychische Störungen auftreten.
10.2 Dieser wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension
Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, welches eine gefahrenlose Führung unmöglich
macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder
durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.


11. Nichtabholung
11.1 Sollte der Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt
werden, wird die Hundepension zunächst versuchen, den Halter oder eine Notfallkontaktperson
zu erreichen.
11.2 Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb weiterer 24 Stunden, wird das Tier in ein Tierheim
überführt.
11.3 Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Halters.


12. Preise
12.1 Die Preise werden im Betreuungsvertrag festgelegt und sind in Euro zu zahlen.
12.2 Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit,
Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
12.3 Nicht geleistete Zahlungen können rechtlich eingefordert werden.


13. Betriebsgelände und Datenschutz
13.1 Hunde sind beim Betreten des Geländes anzuleinen. Der Zutritt ist nur mit Erlaubnis gestattet.
13.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Personen- und sachbezogenen
Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die
Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
13.3 Die Hundepension „HoliDog“ behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos
aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch
die Hundepension auf der Homepage und in anderen Medien einverstanden.


14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.3 Die Hundepension „HoliDog“ und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine
wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der
Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als
vereinbart.

 

 

31.01.2025

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